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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Makita Werkzeug Gesellschaft m.b.H., Airportstraße 4, 2401 Fischamend

Tel: +43 (0) 2232 / 777 00   |   Mail: verkauf@makita.at

 

 

1. Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Makita Werkzeug Ges.m.b.H. (AVLB) gelten für alle mit uns abgeschlossenen Kauf- und Lieferverträge und werden vom Kunden durch die Bestellung bei uns akzeptiert. Im Falle des Barverkaufes in unserer Niederlassung, werden diese AVLB durch das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages akzeptiert.
  • Diese AVLB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich erwähnt werden.
  • Will der Kunde nicht zu den AVLB kontrahieren, hat er vor Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich zu widersprechen.
  • Abweichende Regelungen, insbesondere die (teilweise) Anwendung der AVLB des Kunden oder der (teilweise) Ausschluss unserer AVLB, kommen ausschließlich dann zur Anwendung, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern.
  • Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, sofern der Kunde nicht Verbraucher iSd § 1 KSchG (in der Folge kurz "Verbraucher") ist.

 

2. Bestellung

  • Jede Bestellung des Kunden hat auf unserem Bestellformular zu den Produktpreisen laut unserer jeweils aktuellen Preisliste zu erfolgen und wird von uns durch schriftliche Bestellbestätigung oder Ausführung der Bestellung, unter Zugrundelegung dieser AVLB, angenommen.
  • Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung unsererseits.
  • Zu abweichenden Vereinbarungen hinsichtlich des Kaufpreises vgl. Punkt 3.
  • Konstruktions- oder Formänderungen der Ware, die auf eine Verbesserung der Technik oder auf Änderungen von gesetzlichen Auflagen zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
  • Verträge mit Verbrauchern werden ausschließlich im Rahmen des Barverkaufes in unserer Niederlassung abgeschlossen. Die Bestimmungen der Punkte 2.1. bis 2.4. sind diesfalls nicht anwendbar.

 

3. Kaufpreis

  • Kaufpreis ist der in unserer jeweils aktuellen Preisliste für die bestellte Ware angeführte Preis zum Zeitpunkt der Bestellung zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die jeweils aktuellen Preislisten, die auch aus unseren Prospekten ersichtlich sind, werden dem Kunden, sofern ihm diese noch nicht vorliegen, auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt.
  • Die in Preislisten oder Werbemedien enthaltenen Informationen sind unverbindlich und stellen daher kein verbindliches Angebot unsererseits dar.
  • Bei Kleinbestellungen wird zusätzlich eine Lieferpauschale in Rechnung gestellt (siehe Punkt 6.7., unten).
  • Bei Vertragsabschlüssen im Rahmen des Barverkaufes in unserer Niederlassung gelten die dort ausgewiesenen bzw. bekannt gegebenen Preise.
  • Ist der Kunde Verbraucher, wird ihm vor dem Vertragsabschluss (Barkauf) der Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Abgaben und allfälliger sonstiger Kosten bekanntgegeben.

 

4. Zahlungsbedingungen

Bei Bestellung / Lieferung (nicht anwendbar für Verbrauchergeschäfte):

  • Der Kunde hat den Kaufpreis innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei durch Banküberweisung zu entrichten. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum des Zahlungseinganges bei uns. Entrichtet ein Kunde, der bereits zumindest 3 (drei) Bestellungen per Vorauskasse oder Nachnahme bezahlt hat, oder bereits zumindest 3 (drei) Einkäufe im Rahmen des Barverkaufes getätigt hat, den Kaufpreis binnen 14 (vierzehn) Tagen, so wird von uns ein Skonto von 3% gewährt. Die Bestimmungen dieses Punktes 4.1. gelten, sofern nicht andere Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart sind.
  • Bei Bestellungen durch Neukunden (Kunden, die noch nicht bei uns registriert sind), ist der Kaufpreis durch Vorkasse, bei von uns veranlasster Lieferung per Nachnahme, bei Barverkauf/Abholung durch den Kunden bei uns durch Barzahlung zu begleichen.
  • Hat uns der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt, so wird der Kaufpreis von uns im Wege des Bankeinzugsverfahrens eingezogen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, für die nötige Deckung des entsprechenden Kontos zu sorgen.
  • Wechsel und Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert.
  • Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden haben wir – ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehender Rechte und Ansprüche (insbesondere unter Punkt 7., unten) – das Recht, den Kunden mit Zinsen von 12 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. auf den nicht bezahlten Betrag zu belasten.
  • Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, sind wir berechtigt die gesamte noch offene Restforderung mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen.

Bei Barverkauf in unserer Niederlassung:

  • Der gesamte Kaufpreis ist sofort Zug-um-Zug gegen Übergabe der Ware fällig. Wechsel und Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert.

 

5. Zurückbehaltung, Aufrechnung

  • Die Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Zahlungen wegen von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannter oder gerichtlich festgestellter Gegenforderungen des Kunden ist bei Unternehmergeschäften unzulässig. Ist der Kunde Verbraucher gilt davon abweichend Folgendes: Eine Aufrechnung durch den Kunden ist unzulässig, ausgenommen in folgenden Fällen: Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers, die Gegenforderung stehen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers oder die Gegenforderungen sind gerichtlich festgestellt oder die vom Unternehmer anerkannt worden.

 

6. Lieferung

(nicht anwendbar für Verbrauchergeschäfte):

  • Wir bemühen uns umgehend nach abschließender Bearbeitung der Bestellung die Auslieferung der Ware zu veranlassen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Erhebliche, nicht von uns zu vertretende, Lieferverzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung, berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass hierdurch Schadenersatz-, Gewährleistungs- oder sonstige Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, gegen uns entstehen.
  • Wenn nicht anders vereinbart, wird von uns die Zustellung der Ware an die uns bekannte Adresse des Kunden veranlasst.
  • Die Lieferung erfolgt durch ein übliches Transportmittel unserer Wahl, es sei denn, mit dem Kunden ist etwas anderes vereinbart.
  • Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und, sofern nicht nach Punkt 6.8. frei Haus geliefert wird, auch auf Kosten des Kunden. Dies gilt auch für Teillieferungen.
  • Die Lieferung erfolgt erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten und ist vom Kunden zu übernehmen.
  • Bei Bestellungen mit einem Bestellwert (Summe der Nettopreise) ab EUR 255,00 (Euro zweihundert fünfundfünfzig) erfolgt die Lieferung in Österreich frei Haus. Darunter wird von uns eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 11 (Euro elf) pro Bestellung verrechnet.
  • Ist mit dem Kunden vereinbart, dass die Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt bei uns abgeholt wird, so geht die Gefahr zu diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, unabhängig davon, ob der Kunde die Ware zu diesem Zeitpunkt tatsächlich bei uns abholt, oder sich in Verzug befindet.
  • Bleibt der Kunde mit der Annahme der Ware länger als 14 (vierzehn) Tage in Verzug, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 (vierzehn) Tagen und deren fruchtlosem Verstreichen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder auf Zuhaltung des Vertrages zu bestehen und die Ware auf Kosten des Kunden weiter zu verwahren.
  • Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb einer etwaigen Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

Barverkauf: Ware, die im Rahmen des Barverkaufes in unserer Niederlassung erworben wird, wird unmittelbar und vor Ort ausgefolgt.

 

7. Eigentumsvorbehalt

(nicht anwendbar für Verbrauchergeschäfte):

  • Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenüberganges oder anderer Bestimmungen dieser AVLB geht das Eigentum an der Ware auf den Kunden erst über, wenn wir den jeweiligen Kaufpreis vollständig erhalten haben (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde trägt das Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
  • Wir stimmen der Weiterveräußerung der Ware zu marktüblichen Konditionen im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes des Kunden zu.
  • Soweit der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an Dritte veräußert, tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung entstehen. Er ist ferner verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken.
  • Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt.
  • Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die jeweiligen Schuldner des Kunden erst dann zu verständigen und unsere Forderung bei diesen einzuziehen, wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.
  • Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.
  • Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt.
  • Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte an der Ware geltend machen können.
  • Soweit der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.
  • Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen, sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen.
  • Voll streckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum ausdrücklich hinzuweisen.
  • Kommt der Kunde seinen aus diesem Punkt resultierenden Verpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt die gesamte noch offene Restforderung mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, über Verlangen allen sich aus diesem Punkt 7. ergebenden Mitteilungs- und Informationsverpflichtungen binnen 2 (zwei) Tagen nachzukommen.

 

8. Mängelrüge

(nicht anwendbar für Verbrauchergeschäfte):

  • Der Kunde hat bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB), die Ware bei Übernahme auf Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls unter Angabe des jeweiligen Mangels mittels entsprechender Anzeige („Schadensanzeige“) binnen längstens 14 (vierzehn) Tagen nach Empfang der Lieferung und Leistung Rüge zu erheben.
  • Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar, ist dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung sofort bei Ablieferung des Gutes anzuzeigen und hat dies schriftlich auf dem Lieferschein festzuhalten. Die Schadensanzeige muss den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen. Gleichzeitig hat der Kunde uns eine Kopie der Schadensanzeige zu übermitteln.
  • Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich nicht erkennbar, ist uns Verlust oder Beschädigung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen (Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet) ab Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen. Der Tag der Ablieferung wird mitgerechnet. Die Anzeige muss den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen.
  • Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von 21 (einundzwanzig) Tagen (Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet) nach Ablieferung schriftlich anzeigt wird. Die schriftliche Anzeige der Lieferüberschreitung ist uns zu übermitteln.
  • Zur Wahrung der vertraglichen wie auch der gesetzlichen Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.
  • Nicht fristgerechte Schadens- oder Lieferüberschreitungsanzeigen werden von uns nicht anerkannt und führen zum Verlust der in Punkt 8.1 genannten Ansprüche.

 

9. Gewährleistung

  • Ist der Kunde ein Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist 6 (sechs) Monate, ist er ein Verbraucher, so beträgt diese 24 (vierundzwanzig) Monate, jeweils gerechnet ab Übergabe. Die Beweislast für das Vorliegen der Mängel bei Übergabe trägt der Kunde, sofern dieser ein Verbraucher ist, jedoch erst nach Ablauf von 6 (sechs) Monaten ab Übergabe.
  • Im Gewährleistungsfall hat der Kunde, der Unternehmer ist, das Recht, Verbesserung zu verlangen (Reparatur). Uns steht es frei, unserer Gewährleistungsverpflichtung auch durch Austausch nachzukommen oder den Preis angemessen herabzusetzen (Minderung).
    Ist der Kunde Verbraucher, so stehen diesem die Gewährleistungsrechte nach § 932 ABGB zu.
  • Die Gewährleistung erfasst keine Mängel, die aufgrund fehlerhafter Nutzung, widmungswidriger Verwendung oder ähnlichem entstehen. Im Falle von Mängeln aufgrund eigenmächtiger Manipulationen oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht zu Reparaturen autorisierte Dritte ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
  • Hinsichtlich der Gewährung von Garantieansprüchen verweisen wir auf unsere gesonderten Garantiebedingungen, welche unter www.makita.at/garantiebedingungen.html abrufbar sind.

 

10. Haftung

  • Die Haftung für von uns oder unseren Gehilfen leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung sowie die folgenden Haftungsbeschränkungen für Unternehmergeschäfte gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden und im Fall einer Produkthaftung.

Für Unternehmergeschäfte gelten überdies folgende Bestimmungen:

  • Die Beweislast für den Schaden und das Vorliegen grober Fahrlässigkeit trifft den Kunden; Eine Haftung unsererseits für mittelbare Schäden, reine Vermögensschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, jedenfalls ausgeschlossen.
  • Zudem sind allfällige Ersatzansprüche, ausgenommen in Fällen von krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, mit dem einfachen Nettowert der gegenständlichen Bestellung(en) begrenzt.

 

11. Inhalte der Website

(nicht anwendbar für Verbrauchergeschäfte):

  • Die Inhalte der Website der Makita Werkzeug Ges.m.b.H. werden von der Makita Werkzeug Ges.m.b.H. sorgfältig erstellt, um Informationen aktuell, inhaltlich richtig sowie vollständig anbieten zu können. Dennoch ist das Auftreten etwaiger Fehler oder fehlender Informationen nicht auszuschließen. Es wird daher keine Gewähr für die Vollständigkeit oder die Aktualität (insbesondere im Hinblick auf Verfügbarkeiten und Gültigkeit von Angeboten oder Rabatten) der bereitgestellten Informationen abgegeben. Sollten einzelne Produkteigenschaften für die Kaufentscheidung des Kunden wesentlich sein, sind diese wesentlichen Produkteigenschaften vor Vertragsabschluss als solche nachweislich vom Kunden bekanntzugeben, widrigenfalls der Kunde wegen abweichenden Produkteigenschaften (im Verhältnis zu den Inhalten der Website der Makita Werkzeug Ges.m.b.H. im Zeitpunkt der Angebotslegung) nicht zur Anfechtung des Vertrags wegen Irrtum oder zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Gewährleistung oder Schadenersatz berechtigt ist.

 

12. Datenverwendung

  • Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Makita verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung ("Fair Processing Notice").

 

13. Allgemeine Bestimmungen

  • Auf die vertraglichen Beziehungen ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. Bei Verträgen mit Verbraucher gilt diese Rechtswahl jedoch nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
  • Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit zwischen dem Kunden und uns abgeschlossenen Verträgen, auch über deren rechtsgültiges Zustandekommen oder Bestehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien, 1. Bezirk, in Handelssachen zuständigen Gerichtes vereinbart. Wir sind diesfalls auch berechtigt, den Kunden an jedem anderen für Klagen gegen ihn verfügbaren Gerichtstand zu belangen. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVLB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, so werden dadurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt jene wirksame, durchsetzbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. Ist der Kunde Verbraucher, gilt die Regelung des vorstehenden Satzes nicht.

 

 

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