HOME > Service > Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der MAKITA Werkzeug GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) gelten f ür alle mit uns abgeschlossenen Kauf- und Lieferverträge und werden vom Kunden durch die Bestellung bei uns akzeptiert. Diese AVLB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich erwähnt werden und auch wenn der Kunde auf eigene AGB oder sonstige Texte verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich von uns zugestimmt.

2. Bestellung

Jede Bestellung des Kunden hat auf unserem Bestellformular zu den Produktpreisen laut unserer jeweiligen Preisliste zu erfolgen und wird von uns durch Ausführung der Bestellung unter Zugrundelegung dieser AVLB, angenommen. Konstruktions- oder Formänderungen der Ware, die auf eine Verbesserung der Technik oder auf Änderungen von gesetzlichen Auflagen zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

3. Kaufpreis

Kaufpreis ist der in unserer jeweiligen aktuellen Preisliste für die bestellte Ware angeführte Preis zum Zeitpunkt der Bestellung zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei Kleinbestellungen wird zusätzlich eine Lieferpauschale in Rechnung gestellt (siehe Punkt 6, unten). Wir behalten uns das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden und vor Ausführung der Kundenbestellung, den Kaufpreis im Zeitraum zwischen Bestellung und Lieferung in einer Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle liegenden Preisentwicklung erforderlich (etwa durch Wechselkursschwankungen, Zolländerungen, Erhöhung der Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Lieferanten notwendig ist.

4. Zahlungsbedingungen

Der Käufer hat den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei durch Banküberweisung zu entrichten, sofern nicht andere Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart sind. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum des Zahlungseinganges bei uns. Bei Bestellungen durch Neukunden (Kunden die noch nicht bei uns registriert sind) ist der Kaufpreis bei von uns veranlasster Lieferung per Nachnahme, bei Abholung durch den Kunden bei uns durch Barzahlung zu begleichen. Hat uns der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt, so wird der Kaufpreis von uns im Wege des Bankeinzugsverfahrens eingezogen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, für die nötige Deckung des entsprechenden Kontos zu sorgen. Wechsel und Scheckzahlungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, wobei Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Käufers gehen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers haben wir - ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehender Rechte und Ansprüche (insbesondere unter Punkt 7, unten) - das Recht den Kunden mit Zinsen von 12 % p.a. auf den nicht bezahlten Betrag zu belasten.

5. Zurückbehaltung, Aufrechnung

Die Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Zahlungen wegen von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannter Gegenforderungen des Kunden ist unzulässig.

6. Lieferung

Wenn nicht anders vereinbart, wird von uns die Zustellung der Ware an die uns bekannte Adresse des Kunden veraniasst. Die Lieferung erfolgt durch ein Transportmittel unserer Wahl, es sei denn, mit dem Kunden ist etwas anderes vereinbart. Die Lieferung erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten und ist vom Kunden zu übernehmen. Bei Bestellungen mit einem Bestellwert (Summe der Nettopreise) ab Euro 255,- erfolgt die Lieferung frei Haus. Darunter wird von uns eine gewichtsabhängige Lieferpauschale laut aktueller Preisliste (zuzüglich Umsatzsteuer) verrechnet. Teillieferungen sind zulässig. Ist mit dem Kunden vereinbart, dass die Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt bei uns abgeholt wird, so geht die Gefahr zu diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, unabhängig davon, ob der Kunde die Ware zu diesem Zeitpunkt tatsächlich bei uns abholt, oder sich in Verzug befindet. Bleibt der Kunde mit der Annahme der Ware länger als 14 Tage in Verzug, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen und deren fruchtlosem Verstreichen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder auf Zuhaltung des Vertrages zu bestehen und die Ware auf Kosten des Kunden weiter, zu verwahren. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb einer etwaigen Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

7. Eigentumsvorbehalt

Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenüberganges oder anderer Bestimmungen dieser AVLB geht das Eigentum an der Ware auf den Kunden erst über, wenn der jeweilige Kaufpreis vollständig bezahlt ist (Eigentumsvorbehalt). Wir haben das Recht, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt und der Kunde mehr als einen Monat in Zahlungsverzug ist. Wir stimmen der Weiterveräußerung der Ware zu marktüblichen Konditionen zu. Soweit der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an Dritte veräußert, tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) ab. die dem Kunden aus der Weiterveräußerung entstehen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die jeweiligen Schuldner des Kunden erst dann zu verständigen und unsere Forderung bei diesen einzuziehen, wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte an der Ware geltend machen können. Soweit der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen, sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum ausdrücklich hinzuweisen.

8. Gewährleistung

Der Kunde hat die Ware bei Übernahme auf Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls unter Angabe des jeweiligen Mangels unverzüglich Rüge zu erheben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Beweislast für das Vorliegen der Mängel bei Übergabe trägt der Kunde. Im Gewährleistungsfall hat der Kunde das Recht, Verbesserung zu verlangen (Reparatur). Uns steht es frei, unserer Gewährleistungsverpflichtung auch durch Austausch nachzukommen oder den Preis angemessen herabzusetzen (Minderung). Die Gewährleistung erfasst keine Mängel, die aufgrund fehlerhafter Nutzung, widmungswidriger Verwendung oder ähnlichem entstehen. Im Falle eigenmächtiger Manipulationen oder Reparaturen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde Wiederverkäufer, gewähren wir dessen Kunden (Endkunden) eine Garantie im Ausmaß von 12 Monaten ab Erwerb eines unserer Produkte durch den Endkunden bei unserem Kunden.

9. Haftung

Wir haften nicht f ür von uns oder unseren Gehilfen verursachte Schäden, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Beweislast für den Schaden und das Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes trifft den Kunden. Eine Haftung unsererseits für indirekte Schäden, reine Vermögensschäden. Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist jedenfalls ausgeschlossen.

10. Datenverwendung

Der Kunde stimmt der Verarbeitung aller uns übermittelten Daten zum Zweck der Pflege der Kundenbeziehung zu und ist mit der Zusendung von Informationen über unsere Produkte und besondere Angebote und Aktionen, per Post, E-Mail oder Fax einverstanden. Die von uns erfassten Daten des Kunden werden ohne seine Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, sofern dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Der Kunde stimmt der allfälligen Übermittlung seiner Daten (insbesondere Name, Geschäftsanschrift und Umsätze mit uns) an Versicherungsunternehmen zum Zwecke der Kreditversicherung zu.

11. Allgemeine Bestimmungen

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit zwischen dem Kunden und uns abgeschlossenen Kauf- und Lieferverträgen, auch über deren rechtsgültiges Zustandekommen oder Bestehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien, 1. Bezirk, in Handelssachen zuständigen Gerichtes vereinbart. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVLB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, so werden dadurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt jene wirksame, durchsetzbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

MAKITA Werkzeug GmbH
1230 Wien, Kolpingstraße 13
Wien, im August 2003

© 2008 Makita Werkzeug Ges.m.b.H. - Kolpingstr.13, 1230 Wien