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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs-
und Lieferbedingungen (AVLB) gelten f ür alle mit uns abgeschlossenen
Kauf- und Lieferverträge und werden vom Kunden durch die
Bestellung bei uns akzeptiert. Diese AVLB gelten für den
gesamten Geschäftsverkehr
mit dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen
nicht ausdrücklich erwähnt werden und auch wenn
der Kunde auf eigene AGB oder sonstige Texte verweist, es sei
denn, diesen wurde ausdrücklich von uns zugestimmt.
2. Bestellung
Jede Bestellung des Kunden
hat auf unserem Bestellformular zu den Produktpreisen laut unserer
jeweiligen Preisliste zu erfolgen und wird von uns durch Ausführung der Bestellung unter
Zugrundelegung dieser AVLB, angenommen. Konstruktions- oder Formänderungen
der Ware, die auf eine Verbesserung der Technik oder auf Änderungen
von gesetzlichen Auflagen zurückzuführen sind, bleiben
während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand
nicht erheblich geändert wird und die Änderungen
für den Besteller zumutbar sind.
3. Kaufpreis
Kaufpreis ist der in unserer
jeweiligen aktuellen Preisliste für die bestellte Ware angeführte Preis
zum Zeitpunkt der Bestellung zuzüglich Umsatzsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe, sofern nichts anderes ausdrücklich
schriftlich vereinbart ist. Bei Kleinbestellungen wird zusätzlich
eine Lieferpauschale in Rechnung gestellt (siehe Punkt 6,
unten). Wir behalten uns das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung
des Kunden und vor Ausführung der Kundenbestellung,
den Kaufpreis im Zeitraum zwischen Bestellung und Lieferung in
einer Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb
unserer Kontrolle liegenden Preisentwicklung erforderlich (etwa
durch Wechselkursschwankungen, Zolländerungen, Erhöhung
der Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung
von Lieferanten notwendig ist.
4. Zahlungsbedingungen
Der Käufer hat den Kaufpreis innerhalb von
30 Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei durch Banküberweisung
zu entrichten, sofern nicht andere Zahlungskonditionen schriftlich
vereinbart sind. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der
Zahlung ist das Datum des Zahlungseinganges bei uns. Bei Bestellungen
durch Neukunden (Kunden die noch nicht bei uns registriert
sind) ist der Kaufpreis bei von uns veranlasster Lieferung per
Nachnahme, bei Abholung durch den Kunden bei uns durch Barzahlung
zu begleichen. Hat uns der Kunde eine Einzugsermächtigung
erteilt, so wird der Kaufpreis von uns im Wege des Bankeinzugsverfahrens
eingezogen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, für
die nötige Deckung des entsprechenden Kontos zu sorgen. Wechsel
und Scheckzahlungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und
nur zahlungshalber angenommen, wobei Einziehungs- und Diskontspesen
zu Lasten des Käufers gehen. Im Falle des Zahlungsverzuges
des Käufers haben wir - ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns
zustehender Rechte und Ansprüche (insbesondere unter Punkt
7, unten) - das Recht den Kunden mit Zinsen von 12 % p.a. auf
den nicht bezahlten Betrag zu belasten.
5. Zurückbehaltung,
Aufrechnung
Die Zurückbehaltung oder Aufrechnung von
Zahlungen wegen von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannter
Gegenforderungen des Kunden ist unzulässig.
6. Lieferung
Wenn nicht anders vereinbart,
wird von uns die Zustellung der Ware an die uns bekannte Adresse
des Kunden veraniasst. Die Lieferung erfolgt durch ein Transportmittel unserer Wahl,
es sei denn, mit dem Kunden ist etwas anderes vereinbart. Die
Lieferung erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten und
ist vom Kunden zu übernehmen. Bei Bestellungen mit einem
Bestellwert (Summe der Nettopreise) ab Euro 255,- erfolgt die
Lieferung frei Haus. Darunter wird von uns eine gewichtsabhängige
Lieferpauschale laut aktueller Preisliste (zuzüglich Umsatzsteuer)
verrechnet. Teillieferungen sind zulässig. Ist mit dem Kunden
vereinbart, dass die Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt bei uns
abgeholt wird, so geht die Gefahr zu diesem Zeitpunkt auf den
Kunden über, unabhängig davon, ob der Kunde die Ware
zu diesem Zeitpunkt tatsächlich bei uns abholt, oder sich
in Verzug befindet. Bleibt der Kunde mit der Annahme der Ware
länger als 14 Tage in Verzug, so sind wir nach Setzung einer
Nachfrist von weiteren 14 Tagen und deren fruchtlosem Verstreichen
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen oder auf Zuhaltung des
Vertrages zu bestehen und die Ware auf Kosten des Kunden weiter,
zu verwahren. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht,
wenn der Kunde die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert
oder offenkundig auch innerhalb einer etwaigen Nachfrist zur Zahlung
des Kaufpreises nicht imstande ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Ungeachtet der Lieferung
und des Gefahrenüberganges
oder anderer Bestimmungen dieser AVLB geht das Eigentum an der
Ware auf den Kunden erst über, wenn der jeweilige Kaufpreis
vollständig bezahlt ist (Eigentumsvorbehalt). Wir haben das
Recht, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern
oder sonst wie darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis
nicht vollständig bezahlt und der Kunde mehr als einen Monat
in Zahlungsverzug ist. Wir stimmen der Weiterveräußerung
der Ware zu marktüblichen Konditionen zu. Soweit der Kunde
die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an Dritte veräußert,
tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe
des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich
Umsatzsteuer) ab. die dem Kunden aus der Weiterveräußerung
entstehen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch
nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten
wir uns, die jeweiligen Schuldner des Kunden erst dann zu verständigen
und unsere Forderung bei diesen einzuziehen, wenn unser Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt
und uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät. Ist dies
der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat uns
der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere
Rechte an der Ware geltend machen können. Soweit der Kunde
dieser Verpflichtung nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen
Schaden. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen,
sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen. Vollstreckungsbeamte
bzw. Dritte sind auf unser Eigentum ausdrücklich hinzuweisen.
8. Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware
bei Übernahme auf Mängel
zu untersuchen und gegebenenfalls unter Angabe des jeweiligen
Mangels unverzüglich Rüge zu erheben. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die
Beweislast für das Vorliegen der Mängel bei Übergabe
trägt der Kunde. Im Gewährleistungsfall hat der Kunde
das Recht, Verbesserung zu verlangen (Reparatur). Uns steht es
frei, unserer Gewährleistungsverpflichtung auch durch Austausch
nachzukommen oder den Preis angemessen herabzusetzen (Minderung).
Die Gewährleistung erfasst keine Mängel, die aufgrund
fehlerhafter Nutzung, widmungswidriger Verwendung oder ähnlichem
entstehen. Im Falle eigenmächtiger Manipulationen oder Reparaturen
ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde Wiederverkäufer,
gewähren wir dessen Kunden (Endkunden) eine Garantie im Ausmaß von
12 Monaten ab Erwerb eines unserer Produkte durch den Endkunden
bei unserem Kunden.
9. Haftung
Wir haften nicht f ür von uns oder unseren
Gehilfen verursachte Schäden, es sei denn, diese wurden vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht. Die Beweislast für
den Schaden und das Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatzes trifft den Kunden. Eine Haftung unsererseits für
indirekte Schäden, reine Vermögensschäden.
Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist jedenfalls ausgeschlossen.
10. Datenverwendung
Der Kunde stimmt der Verarbeitung
aller uns übermittelten
Daten zum Zweck der Pflege der Kundenbeziehung zu und ist mit
der Zusendung von Informationen über unsere Produkte und
besondere Angebote und Aktionen, per Post, E-Mail oder Fax einverstanden.
Die von uns erfassten Daten des Kunden werden ohne seine Zustimmung
nicht an Dritte weitergegeben, sofern dazu keine gesetzliche Verpflichtung
besteht. Der Kunde stimmt der allfälligen Übermittlung
seiner Daten (insbesondere Name, Geschäftsanschrift und Umsätze
mit uns) an Versicherungsunternehmen zum Zwecke der Kreditversicherung
zu.
11. Allgemeine Bestimmungen
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit zwischen
dem Kunden und uns abgeschlossenen Kauf- und Lieferverträgen,
auch über deren rechtsgültiges Zustandekommen oder
Bestehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des
für Wien, 1. Bezirk, in Handelssachen zuständigen Gerichtes
vereinbart. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVLB
ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, so werden
dadurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchsetzbaren
Bestimmung gilt jene wirksame, durchsetzbare Bestimmung, die dem
wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren
Bestimmung am nächsten kommt.
MAKITA Werkzeug GmbH
1230 Wien, Kolpingstraße 13 |
Wien, im August 2003 |
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